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Die Finanzbuchhaltung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Buchführung in einem Unternehmen. Sie beschäftigt sich damit, alle finanziellen Transaktionen im Rahmen des Geschäftsbetriebs systematisch zu erfassen, aufzuzeichnen und auszuwerten. Das Hauptziel dieser speziellen Abteilung besteht darin, sämtliche finanzielle Informationen eines Unternehmens zu registrieren und zu dokumentieren. Dies umfasst etwa Einnahmen aus Verkäufen oder Dienstleistungen sowie Ausgaben für den Warenbezug oder die Lohnzahlungen an Mitarbeiter.
Ein weiteres wichtiges Element der Finanzbuchhaltung ist die genaue Erfassung von Vermögensveränderungen innerhalb des Unternehmens. Dabei werden sowohl Investitionen in neue Anlagen oder Technologien als auch Abschreibungen auf bereits vorhandene Vermögenswerte berücksichtigt. Ferner spielt die Schuldenverwaltung eine entscheidende Rolle in der Finanzbuchhaltung. Alle Kredite, Darlehen und anderen Verbindlichkeiten müssen ordnungsgemäß erfasst und verwaltet werden, um einen Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens sicherzustellen.
Die Arbeit in der Finanzbuchhaltungsabteilung erfordert daher äußerste Genauigkeit und Sorgfalt bei der Registrierung aller relevanten Daten. Die Mitarbeiter müssen fundierte Kenntnisse im Bereich Rechnungslegung besitzen und mit den gängigen buchhalterischen Methoden vertraut sein. Neben ihrer Funktion als Dokumentations- und Kontrollinstrument dient die Finanzbuchhaltung außerdem als Grundlage für die Erstellung von Finanzberichten und Jahresabschlüssen. Diese Berichte geben Aufschluss über die finanzielle Lage des Unternehmens, seine Gewinne und Verluste sowie den Stand der Vermögenswerte und Schulden.
Die Bedeutung einer zuverlässigen Finanzbuchhaltung kann nicht genug betont werden. Sie ermöglicht es Unternehmen, ihre finanziellen Ressourcen effektiv zu verwalten, Entscheidungen auf solider Datenbasis zu treffen und gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Insgesamt ist die Finanzbuchhaltung also ein unerlässliches Instrument zur Steuerung eines Unternehmens. Durch eine ordnungsgemäße Erfassung aller finanziellen Transaktionen bietet sie einen umfassenden Überblick über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens und trägt somit maßgeblich zum langfristigen Erfolg bei.
Unser gesamtes
Leistungsspektrum
auf einen Blick
Finanzbuchhaltung: "Abwicklung der laufenden Buchhaltung"
Die laufende Buchhaltung dient nicht nur der zeitnahen Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben, um die steuerlichen Anforderungen wie die Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen zu erfüllen. Die Buchhaltung ermöglicht es dem Unternehmer darüber hinaus, einen detaillierten Überblick über bisher abgewickelte Geschäfte zu verschaffen.
An eine ordnungsmäßige Buchhaltung stellt der Gesetzgeber gewisse Mindestanforderungen bezüglich der Dokumentation, die es zu beachten gilt. Gerne übernehmen wir für Sie die laufende Verarbeitung Ihrer Geschäftsvorfälle unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung.
Finanzbuchhaltung: "Aussagekräftige Auswertungen (BWA - Betriebswirtschaftliche Auswertung)"
Mit der betriebswirtschaftlichen Auswertung, kurz BWA genannt, erhalten Sie eine detaillierte Übersicht über die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens. Wir möchten Ihnen zeigen, wie Sie sie korrekt lesen und daraus einen echten Nutzen ziehen können.
Definition: Was ist die BWA?
Die betriebswirtschaftliche Auswertung stellt eine Zusammenfassung aller Zahlen Ihres Unternehmens dar. Als Teil Ihrer Buchhaltung wird sie in der Regel automatisch von Ihrem Steuerbüro oder Ihrem/r Buchhalter/in erstellt. Mithilfe dieser Auswertung können Sie sich schnell einen Überblick über Ihre wirtschaftliche Lage verschaffen.
Durch die kurzfristige Erfolgsrechnung können Sie das vorläufige Betriebsergebnis ermitteln. Dadurch sind schnelle und flexible Reaktionen möglich und zudem haben Sie stets einen aktuellen Gehaltsnachweis zur Hand. Die monatlich aktualisierte BWA zeigt Ihnen den aktuellen Stand Ihres Unternehmens auf und ist daher ein beliebtes Controlling-Tool. Da sie aus vorhandenen Daten einer ordnungsgemäßen Buchführung erstellt werden kann, lässt sie sich einfach generieren.
Finanzbuchhaltung: "Vorbereitung von Monats- und Jahresabschlüssen"
Die Erstellung des Jahresabschlusses lässt sich grundsätzlich in drei Arbeitsschritte gliedern:
1. Die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen zur Vorbereitung des Abschlusses und das Abstimmen der Buchführung.
2. Das Durchführen von Umbuchungen für laufende Geschäftsvorgänge sowie das Erstellen der Abschlussbuchungen.
3. Das Aufstellen des Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung und gegebenenfalls Anhang und Lagebericht.
Wir übernehmen die Vorarbeiten für Ihren monatlichen oder jährlichen Abschluss, sodass Sie diesen entweder selbst oder gemeinsam mit einem Steuerberater einreichen können, mit dem wir zusammenarbeiten.
Finanzbuchhaltung: "Liquiditätsplanung"
Beim Erstellen einer Rechnung besteht die Möglichkeit, dass diese erst nach einigen Monaten bezahlt wird. Um dennoch über ausreichend liquide Mittel zu verfügen, müssen Sie den Faktor Zeit in Ihre Finanzplanung einbeziehen.
Der Liquiditätsplan ist eine Zusammenstellung des Cashflows eines Unternehmens. Dabei werden geplante Einnahmen und Ausgaben auf monatlicher Basis gegenübergestellt. Im Gegensatz zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung berücksichtigt der Liquiditätsplan jedoch nicht das Rechnungsdatum, sondern den genauen Zeitpunkt der Zahlungen. Dadurch können Sie frühzeitig erkennen, ob Ihr Konto in den kommenden Monaten voraussichtlich einen positiven Saldo aufweist oder ob sich bald Engpässe bei der Finanzierung ergeben könnten.
Auch wenn der Großteil Ihrer Einnahmen im Weihnachtsgeschäft erzielt wird, müssen Sie trotzdem finanziell gut durch den Sommer kommen. Ferner ermöglicht Ihnen die Vorschau zu erkennen, wann es günstig wäre, Investitionen zu tätigen und über ausreichend flüssige Mittel zu verfügen."
Lohnbuchhaltung: "Führung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung"
Bei Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses und eines jeden Kalenderjahres der Beschäftigung hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto einzurichten, das steuerliche Grundlage des Dienstverhältnisses ist. Dazu muss das Lohnkonto sämtliche bedeutsamen Merkmale enthalten, beginnend mit dem Namen und der Anschrift des Arbeitnehmers über die Lohnsteuerabzugsmerkmale hin zu den Lohnbestandteilen sowie der einbehaltenen Lohnsteuer.
Lohnbuchhaltung: "Vorbereiten Ihres kompletten Zahlungsverkehrs."
Wir erstellen zum Beispiel für die Lohnzahlungen, die Zahlungen an die Krankenkassen und das Finanzamt sogenannte Zahlungslisten. Diese geben Ihnen einen Überblick mit Namen, zu zahlender Summe und die Angaben der IBAN und den Verwendungszweck. Sodass Sie diese nur noch bei Ihrer Bank einreichen oder aber im Onlinebanking eingeben müssen, ohne lange die notwendigen Daten dazu suchen zu müssen.
Gründung: "Von der Beratung bis zur Gründung (z.B. einer GmbH)."
Sie spielen mit dem Gedanken, Ihr eigenes Unternehmen aufzubauen und erwägen die Rechtsform einer GmbH?
Diese Entscheidung sollte gut durchdacht werden, da sie weitreichende Auswirkungen auf die Komplexität der Gründung, die zu zahlenden Steuern und die Haftung hat.
Wir helfen Ihnen hierbei unter anderem mit den folgenden Tätigkeiten:
SOZIALES ENGAGEMENT
Wir pflegen zudem eine Kooperation mit Inka Wetterau, diese Firma bemüht sich darum, Menschen mit verschiedensten Beeinträchtigungen in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen.
Über unsere Firmeninhalte hinaus engagieren wir uns aktiv beim Verein Mensch-mach-mit, dieser zeichnet sich aus durch inklusive Veranstaltungen.
HINWEIS: Wir arbeiten gemäß § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (nur die Verbuchung der lfd. Geschäftsvorfälle und Lohnabrechnungen)
KONTAKTDETAILS
Geschäftsführer: Meic Kreile
Niddastr. 56 in 61197 Florstadt
Telefon:
+49 (0) 171 - 14 80 621
E-Mail-Adresse:
info@mk-finanz.ug
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